Reisepass und Visum
Wenn Sie in Neuseeland ankommen, müssen Sie einen Reisepass bei sich haben, der bis mindestens drei Monate nach dem voraussichtlichen Rückreisedatum gültig ist. Je nach Ursprungsland kann auch ein Visum erforderlich sein.
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Bei der Ankunft
Ankunft mit dem Flugzeug
Bevor Sie durch die Passkontrolle gehen, müssen Sie eine Arrival Card (Zollkarte) ausfüllen. Sie erhalten diese Karte gewöhnlich während des Flugs. Anderenfalls ist sie auch im Ankunftsbereich erhältlich.
Nachdem Sie die Passkontrolle durchschritten haben, sollten Sie Ihr Gepäck holen und durch den grünen oder roten Ausgang gehen. Wenn Sie nichts zu deklarieren haben, wählen Sie den grünen Ausgang. Haben Sie zollpflichtige Waren oder größere Geldbeträge dabei, gehen Sie durch den roten Ausgang.
Ankunft mit dem Kreuzfahrtschiff
Wenn Sie von Bord gehen und nicht wieder auf das Schiff zurückkehren, müssen Sie eine Arrival Card ausfüllen, bevor Sie den neuseeländischen Zoll passieren. Kehren Sie auf das Schiff zurück, wird Ihr Name vom Zahlmeister des Schiffes in der Liste der Transitpassagiere verzeichnet.
Deklarationen/Freimengen
Mitgeführte Kleidung, Schuhe, Schmuck oder Toilettenartikel müssen nicht deklariert werden, da sie als persönliche Gegenstände gelten.
Zollfrei
Für Reisende über 17 Jahren gelten folgende Freimengen:
- 4,5 Liter Wein oder Bier (sechs Flaschen à 750 ml) und eine Flasche Spirituosen, Likör oder sonstige Getränke bis zu 1.125 ml Inhalt.
- 200 Zigaretten oder 250 g Tabak oder 50 Zigarren bzw. eine Mischung aller drei mit einem Gesamtgewicht von maximal 250 g.
- Sonstige Waren mit einem Gesamtwert von NZ $700. Bitte Quittungen bereithalten.
Verbotene und eingeschränkte Waren
Folgende Dinge dürfen nicht nach Neuseeland eingeführt werden:
- Waffen (einschließlich Sportfeuerwaffen), sofern bei Ankunft am Flughafen keine Genehmigung von der neuseeländischen Polizei eingeholt wird. Auf der Website der neuseeländischen Polizei (New Zealand Police) finden Sie weitere Informationen zur Einfuhr von Waffen.
- Verschreibungspflichtige Medikamente, sofern sie nicht von einer ärztlichen Verschreibung begleitet werden.
- Illegale Kopien von urheberechtlich geschützten Waren.
- Anstößige (unsittliche) Artikel, wie DVDs und Publikationen.
Landwirtschaftliche Einschränkungen und Quarantäne
Neuseeland ist frei von vielen Schädlingen, Pflanzenkrankheiten und Tierinfektionen, die in anderen Erdteilen häufig vorkommen. Wir setzen alles daran, damit das so bleibt.
Die Einfuhr der folgenden verbotenen Materialien wird mit erheblichen Geldstrafen geahndet:
- Tierprodukte, einschließlich Häuten, Fellen, Dung, Federn, Knochen, Korallen, Eiern und Muscheln. Einige davon sind verboten, weil sie Wasserseuchen und Krankheiten auslösen können. Andere wiederum stellen eine Gefahr für bedrohte Tierarten dar.
- Frische verderbliche Lebensmittel, wie Obst, Gemüse und Fleisch.
- Aus Pflanzenprodukten hergestellte Artikel. Diese können keimfähige Samen oder Insekten mit sich führen. Um das Risiko beurteilen zu können, muss eine Inspektion durchgeführt werden.
› Informationen zu den neuseeländischen Richtlinien zur biologischen Sicherheit finden Sie auf der Protect New Zealand-Website.
› Weitere Informationen zu eingeschränkten Produkten finden Sie auf der Website des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft (Ministry of Agriculture and Forestry)..
› Umfassende Ratschläge für Reisende finden Sie auf der Website des neuseeländischen Zolldienstes (New Zealand Customs Service)..
Haustiere
Lebende Tiere dürfen nur unter bestimmten Bedingungen nach Neuseeland eingeführt werden, um die Einführung von Schädlingen und Krankheiten zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft (Ministry of Agriculture and Forestry).
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